E-Bilanz und eRechnung
27.08.2012
Erstmalig für Veranlagungsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, müssen Jahresabschlüsse elektronisch von allen bilanzierenden Unternehmen unabhängig von Rechtsform und Größe an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Durch die neuen Anforderungen ändern sich auch, beginnend für das Wirtschaftsjahr 2013, das unterjährige Buchungsverhalten und die Jahresabschlusserstellung.
Auch um bisher bei elektronischen Rechnungen die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu erlangen, mussten einige Voraussetzungen (z.B. Signatur) erfüllt werden.
Was Sie für 2012 wissen und beachten müssen, erfahren Sie in den drei kostenlosen Informationsveranstaltungen, zu der die Kreishandwerkerschaften Altmark, Harz-Bode, die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt, die DATEV und die Handwerkskammer Magdeburg einladen, in Magdeburg am 05.09.2012, Stendal am 19.09.2012 und Quedlinburg am 26.09.2012. Das Programm und weitere Veranstaltungshinweise sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier: