Fit für den Umstieg auf neue Kältemittel

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29.01.2025

Henry Auerbach ist seit 2003 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (inkl. der Teilgebiete Lüftung und Klima) der Handwerkskammer Leipzig. Beim Fachverband SHK Sachsen engagiert er sich als Berater. Er gibt einen Überblick über die europäischen Richtlinien für Tätigkeiten an Wärmepumpen und Klimaanlagen und die Auswirkungen auf die Schulungsanforderungen für das SHK Handwerk.
Der Fachverband SHK Sachsen war der erste Verband, der für die SHK-Branche diese Schulungen mit den seit 2008 geltenden Richtlinien nach ChemKlimaSchutzV anbietet. Seitdem haben die Schulungen des Fachverbandes eine behördliche Anerkennung. Sie werden also behördlich kontrolliert und auf Qualität geprüft. Pro Jahr nehmen deutschlandweit etwa 1.000 Teilnehmer an diesen Schulungen teil. „Damit sind wir faktisch ein Treiber der Ausbildung des SHK-Handwerks“, so Henry Auerbach.


Anpassung an neue Regularien
Inhaltlich habe der Fachverband seine Schulungen bereits an die neuen Regelwerke und Standards angepasst, erklärt Auerbach. In Deutschland sei die Umsetzung der europäischen Verordnungen in deutsche Richtlinien jedoch noch nicht erfolgt. Ohne diese Grundlagen und das organisatorische Regelwerk, etwa wie zeitlich umfangreich die Schulungen sein müssen, habe der Fachverband als Schulungseinrichtung noch nicht die Freigabe, die Sachkundeprüfung nach den neuen Standards durchzuführen, auch wenn er technisch dazu in der Lage sei.

Der Klimawandel als Hintergrund
Der Ausstieg aus der Nutzung fluorierter klimaschädlicher Treibhausgase (F-Gase) soll aufgrund der beschleunigten Erderwärmung durch neue europäische und nationale gesetzliche Regelungen vorgezogen werden. Ziel ist eine sukzessive Reduktion, um Emissionen ab 2050 gänzlich zu vermeiden. Seit 2023 ersetzen deshalb zunehmend natürliche Stoffe wie Propan (R290) oder CO2 und andere Low-GWP-Mittel die konventionellen F-Gase wie z.B. R410A.
Aufgrund der seit 2025 geltenden Verbote und Beschränkungen bei der Verwendung von F-Gasen werden zunehmend brennbare Kältemittel wie R32, R1234yf oder R290 in Klimaanlagen und Wärmepumpen eingesetzt. Wer Wärmepumpen (Split- oder Monoblockgeräte) und Klimaanlagen mit brennbaren Kältemitteln montieren, in Betrieb nehmen, dabei auf Dichtheit prüfen und instand halten will, muss neben der Personensachkunde nach F-GaseV zusätzlich gemäß BetrSichV § 2 Abs. 5., DIN EN ISO 22712 und DIN EN 378-4 auch einen gesonderten Fachkundenachweis für den Umgang mit brennbaren Kältemitteln erbringen.
Seit dem 11. März 2023 gilt nun die Verordnung (EU) 2024/573 (3. F-GaseV). Mit Stand vom 09.09.2024 gilt inzwischen auch die neue DVO (EU) 2024/2215 zur Qualifizierung von Fachpersonal und zur Zertifizierung von Unternehmen. Für den Vollzug der Verordnung (EU) 2024/573, der Durchführungsverordnungen sowie der dazugehörigen nationalen Verordnungen sind die Bundesländer zuständig. Der Anpassungsprozess an die neuen europäischen Richtlinien ist in Deutschland noch nicht abgeschlossen.

Folgende Punkte sind bereits gesetzlich geregelt:
Bestehende Sachkundebescheinigungen, die für Tätigkeiten ausgestellt wurden, die bereits zertifizierungspflichtig waren, bleiben zunächst gültig (Art. 10 Abs. 9 Satz 1). Inhaber von Sachkundebescheinigungen müssen jedoch spätestens bis zum 12. März 2029 an Auffrischungskursen teilnehmen. (Verordnung (EU) 2024/573 Art. 10 Abs. 9 S. 2 und 3).
Der Schulungsumfang zur Personen-Sachkundebescheinigung für die neuen Kat. A1 und A2 wird um die Bereiche Effizienz und Umgang mit brennbaren Kältemitteln erweitert. Zusatzkategorien z.B. für den Umgang mit CO2 oder Ammoniak sind fakultativ. Das hat den Vorteil, dass man nicht wie bisher zusätzlich eine separate Schulung zur Fachkunde im Umgang für brennbare Kältemitteln buchen muss.
Bestehende Unternehmenszertifikate, die für Tätigkeiten ausgestellt wurden, die bereits nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zertifizierungspflichtig waren, bleiben unter den Bedingungen, unter denen sie ursprünglich ausgestellt wurden, zunächst gültig (Art. 10 Abs. 9 Satz 1).


Weiterführende Informationen zu den Kursen und Buchungen sind z.B. über den Link https://www.installateur.net/de/fachbesucher/veranstaltungen/weiterbildung/ abrufbar.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die SHK-Innungen sowie die Innungsverbände zur Verfügung.
Im Freistaat Sachsen berät Sie hierzu Herr Auerbach (Henry.Auerbach@installateur.net).