Neue Auslegungen zur EnEV 2009
24.01.2011
Gesetze und Verordnungen werden oftmals nicht in völlig konkret formuliert und bieten deshalb häufig einen bestimmten Auslegungsspielraum. Die Interpretation dieses Spielraumes befindet sich in stetigem Wandel, was es der Anwender erschwert diesen richtig zu deuten. Auch bei der EnEV 2009 gibt es dieses Problem. Um Abhilfe zu schaffen können Sie auf der Internetseite des Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR) Fragen und Antworten zur Auslegung der, seit 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen EnEV 2009 zu finden. Zweck dieser Fragen und Antworten ist es dem Anwender der Verordnung mehr Rechtssicherheit zu geben.
Da sich in früheren Fassungen der EnEV immer wieder Detailfragen erben hatten wurde nun eine Projektgruppe eingesetzt welche diese Fragen entwickelt hat. Die Internetseite erreichen über den Link unter diesem Text.