Neue Tarifverträge in Sachsen-Anhalt

10.08.2015

Der Fachverband SHK Sachsen-Anhalt hat als Tarifvertragspartner  der Arbeitgeberseite mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) für das SHK-Handwerk in Sachsen-Anhalt neue Tarifverträge ausgehandelt, die am 01. August 2015 in Kraft getreten sind. Damit gibt es in Mitteldeutschland  einheitliche gleichlautende bzw. inhaltlich ähnliche tarifrechtliche Grundlagen für Arbeitsverhältnisse  im SHK-Handwerk.

 Bereits bestehende Arbeitsverhältnisse werden durch den Neuabschluss grundsätzlich nicht beeinflusst.

 Das neue Tarifvertragswerk umfasst den

 Manteltarifvertrag

  • Tarifvertrag über Entgelteingruppierungen
  • Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen
  • Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen
  • Tarifvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Tarifvertrag über Ausbildung
  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

 Die Tarifverträge enthalten Minimalorientierungen und dienen der Klarstellung zu verschiedenen wichtigen arbeitsrechtlichen Problemkreisen wie Kündigungsfristen, Probezeit oder Urlaub. Im Tarifvertrag zu den Entgelteingruppierungen sind die Voraussetzungen hinsichtlich der Aufgaben und Kompetenzen der Arbeitnehmer für eine entsprechende Eingruppierung in Vergütungsstufen geregelt. Der gesetzliche Mindestlohn findet Berücksichtigung. Der Tarifvertrag zu den Ausbildungsvergütungen beginnt für das 1. Lehrjahr mit 400,00 € und endet im 4. Ausbildungsjahr mit einer Vergütung von 650,00 €.

 Die Tarifverträge sind für Mitgliedsbetriebe im Downloadbereich kostenfrei verfügbar.

Druckexemplare des gesamten Tarifvertragswerkes können schriftlich, online oder telefonisch (0391-6269643) beim Fachverband zu einem Preis von 15,00 € (Netto) bestellt werden

Dokumente