Datenschutz im Betrieb

In Unternehmen wird man immer wieder mit der sensiblen Frage des Datenschutzes konfrontiert. Datenschutz ist als Grundrecht für Jedermann im Europäischen Recht verankert.

Zum Schutz des Einzelnen dürfen personenbezogene Daten danach nur für bestimmte Zwecke und mit Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden, oder aufgrund einer gesetzlichen Grundlage.Die nationale Umsetzung dieses Grundrechts erfolgt über das Bundesdatenschutzgesetz. In diesem sind einige Pflichten für Unternehmen aufgeführt, die man kennen sollte, um nicht das Risiko eines Bußgeldes einzugehen. Personenbezogene Daten sind Daten, die einer bestimmten (natürlichen) Person zugeordnet werden können (§ 3 Abs. 1 BDSG). Insbesondere: 

  • Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum 
  • Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse 
  • Konto-, Kreditkartennummer 
  • Kraftfahrzeugnummer, Kfz-Kennzeichen 
  • Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer 
  • Vorstrafen 
  • genetische Daten und Krankendaten 
  • Werturteile wie zum Beispiel Zeugnisse 
  • Eigentumsverhältnisse 
  • Wohnverhältnisse
  • Einkommen.

Lesen Sie mehr Im ZVSHK-Merkblatt "DATENSCHUTZ IM BETRIEB"

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