Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Für Hausbesitzer hat sich seit dem 1. Januar 2013 einiges geändert, denn zu diesem Zeitpunkt fiel das in Deutschland geltende Monopol des Bezirksschornsteinfegermeisters. Und das hat Folgen: Ab diesem Jahr hat jeder die Möglichkeit einen Schornsteinfeger seiner Wahl zu beauftragen. Gleichzeitig können viele Aufgaben, die bisher vom Schornsteinfeger erledigt werden mussten, auch von speziell qualifizierten SHK-Fachbetrieben übernommen werden.
Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ersetzt das von 1935 stammende und 1969 im Schornsteinfegergesetz verankerte Schornsteinfeger-Monopol. Beschlossen wurde das neue Gesetz bereits 2008, nachdem die EU mit einem Verfahren gedroht hatte. Die alte Regelung verstieß gegen die europäische Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Es wurde eine Übergangsfrist von vier Jahren vereinbart, die am Anfang nächsten Jahres ausläuft. Hauseigentümer profitieren von der neuen Regelung, da sie erstmals auch entsprechend qualifizierte SHK-Fachhandwerker mit Arbeiten beauftragen können, die bisher nur der Schornsteinfeger machen durfte.
Als Hilfestellung haben wir Ihnen im unten angefügten Dokument alle Punkte der Neuregelung zusammengestellt.